Ziel der Eingliederungshilfe ist es, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Eine drohende Behinderung soll möglichst verhütet werden, eine vorhandene Behinderung gemildert oder beseitigt werden. Hilfeleistungen können im Rahmen von ambulanten, teilstationären oder stationären Betreuungen erbracht werden. Den gesetzlichen Rahmen bilden die §§ 78 und 99 im Sozialgesetzbuch IX.
Ambulante Betreuungen können mit dem weboffice.sozial für das gesamte Anwendungsspektrum der Eingliederungshilfe dokumentiert werden. Aktuell wird das Dokumentationssystem eingesetzt für chronisch mehrfachgeschädigte, abhängigkeitserkrankte Menschen, sowie für Menschen mit psychischen Behinderungen. Bei den ambulanten Hilfen handelt es sich in der Regel um vollwertige sozialpädagogische / heilpädagogische Betreuungen. Es können aber auch - falls der Kostenträger eine solche Auftrennung vorgibt - niederschwellige lebenspraktische Hilfen dokumentiert werden.
Im stationären/teilstationären Bereich wurde das weboffice.sozial für die Betreuung von Menschen mit psychischen Behinderungen konzipiert. Andere Anwendungsbereiche der Eingliederungshilfe können modulweise integriert werden.
- Ambulante Betreuung durch Dienste und Einrichtungen
- Stationäre/teilstationäre Betreuung in der Wohnstätte, Wohngruppe oder Tagesstätte